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Steuer der Marktplatz-Aufträge

Ein Marktplatz-Auftrag wird nicht immer mit der inländischen MwSt. besteuert. Ein Verbraucher in einem anderen EU-Land zahlt die MwSt. seines Landes (OSS), ein Firmenkunde mit USt-IdNr. eines anderen EU-Landes kauft ohne MwSt. (innergemeinschaftliche Lieferung), eine Lieferung in ein Drittland ist eine Ausfuhr. Bei manchen Aufträgen führt der Marktplatz die Steuer selbst ab, etwa Amazon in Großbritannien bis 135 GBP, in Norwegen oder in den US-Bundesstaaten. merchantCENTRAL bestimmt den Steuerfall deshalb für jeden Auftrag einzeln und schreibt ihn auf den Verkaufsauftrag.

Woher der Steuerfall kommt

Die Regeln stehen in der MC Debitorenvorlage-Zuordnung (Suche: Debitorenvorlage-Zuordnung). Jede Regel nennt eine Debitorenvorlage; deren Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe und Preise inkl. MwSt. bekommt der Auftrag.

Feld Beschreibung
Bereich Inland, EU, Drittland oder Spezifisches Land. Eine Regel für ein spezifisches Land geht der Regel ihrer Zone vor – so legen Sie die OSS-Länder einzeln an.
Länder-/Regionscode Nur beim Bereich Spezifisches Land.
Geschäftstyp B2C (keine USt-ID), B2B (USt-ID vorhanden) oder Marktplatz führt die Steuer ab.
Debitorenvorlagencode Die Debitorenvorlage, deren Buchungsgruppen der Auftrag bekommt.

So wählt merchantCENTRAL die Regel:

  • Verbraucher (keine USt-IdNr. im Auftrag): Es zählt das Lieferland.
  • Firmenkunde (USt-IdNr. in der Rechnungsadresse): Es zählt ebenfalls das Lieferland, ohne Lieferland das Rechnungsland. Bleibt die Ware im Land Ihres Unternehmens, gilt die Inlandsregel, auch bei einer ausländischen USt-IdNr. Ebenso, wenn der Käufer eine USt-IdNr. Ihres Landes hat und die Ware innerhalb der EU bleibt. Eine Lieferung in ein Drittland bleibt eine Ausfuhr.
  • Marktplatz führt die Steuer ab (der Connector meldet das je Auftrag, heute Amazon): Es gilt die Regel dieses Geschäftstyps für das Lieferland, etwa eine Vorlage ohne MwSt. Fehlt eine solche Regel, gilt die gewöhnliche, für Großbritannien und Norwegen also die Drittlandsregel.
  • Das Land Ihres Unternehmens kommt aus den Firmendaten. Ohne Länder-/Regionscode dort lässt sich kein Auftrag als Inland oder Ausland einordnen.

Sammeldebitor

Bucht ein Marktplatz auf einen Sammeldebitor (Marktplatz-Karte, Bereich Datenschutz), teilen sich alle Aufträge einen Debitor. Der Steuerfall steht dann am Beleg, nicht am Debitor:

  • Ein Inlandsauftrag behält die Buchungsgruppen des Sammeldebitors und bekommt das Land Ihres Unternehmens als MwSt.-Länder-/Regionscode.
  • Jeder andere Auftrag bekommt Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe aus seiner Regel, dazu das Land, in dem er besteuert wird, als MwSt.-Länder-/Regionscode und die USt-IdNr. des Käufers. So stimmen MwSt.-Posten, Zusammenfassende Meldung und OSS-Meldung.
  • Preise inkl. MwSt. kommt aus der Vorlage der Regel.
  • Das Debitorenbuchungskonto bleibt das des Sammeldebitors, und der Sammeldebitor selbst wird nie geändert.

Gutschriften für Rücksendungen und Erstattungen übernehmen den Steuerfall der Rechnung.

Wenn sich die MwSt. nicht bestimmen lässt

Fehlt für ein Land eine passende Regel, nennt die Regel eine Debitorenvorlage, die es nicht gibt oder der eine Buchungsgruppe fehlt, oder fehlt das Land in den Firmendaten, legt merchantCENTRAL keinen Verkaufsauftrag an. Der Marktplatz-Auftrag bleibt angehalten; die übrigen Aufträge laufen weiter.

  1. In den Marktplatz-Aufträgen steht der Auftrag mit Status Angehalten. Grund des Anhaltens nennt Keine MwSt.-Regel, Debitorenvorlage nicht verwendbar oder Kein Firmenland, Fehlermeldung den Fall und den nächsten Schritt. Das Dashboard zählt angehaltene Aufträge.
  2. Einrichtung zum Grund des Anhaltens öffnen führt zur Debitorenvorlage-Zuordnung, zu den Debitorenvorlagen oder zu den Firmendaten.
  3. Ist die Einrichtung vollständig, legt Erneut importieren den Verkaufsauftrag mit dem richtigen Steuerfall an. Connectoren, die ihre Aufträge zuerst speichern und dann anlegen (etwa Kaufland und Otto), versuchen es bei jedem Lauf selbst wieder.
  4. Für einen Einzelfall, für den Sie keine Regel anlegen möchten: Mit Gruppen des Sammeldebitors importieren. Der Verkaufsauftrag entsteht mit den Buchungsgruppen des Sammeldebitors und dem Land, in dem er besteuert wird, und ist wegen MwSt.-Abgleich angehalten (Feld Ohne MwSt.-Regel importiert). Setzen Sie im Verkaufsauftrag Geschäftsbuchungsgruppe, MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt.-Länder-/Regionscode so, wie der Auftrag zu versteuern ist, und wählen Sie dann MwSt. bestätigen.

Debitor je Käufer

Ohne Sammeldebitor legt der Import je Käufer einen Debitor an, mit den Buchungsgruppen der Regel seines ersten Auftrags. Kauft er wieder und wird anders besteuert – etwa mit Lieferung in ein anderes Land –, bekommt der neue Verkaufsauftrag den Steuerfall seiner eigenen Regel, der Debitor behält seine Gruppen. Das gilt nur für Debitoren, die der Import angelegt hat und deren Gruppen noch die einer Regel sind. Von Hand gepflegte Gruppen und Debitoren, die es schon vorher gab, bleiben unverändert, außer bei einem Auftrag, dessen Steuer der Marktplatz abführt und für den es eine eigene Regel gibt. Greift für ein anderes Steuerland keine Regel, schreibt der Import eine Warnung ins Aktivitätsprotokoll.

MwSt.-Abgleich

Connectoren, die die Steuer des Marktplatzes mitschicken (heute Amazon), werden geprüft: Die MwSt. der Artikelzeilen des Verkaufsauftrags wird mit der Steuer verglichen, die der Marktplatz für diese Artikel berechnet hat. Versand, Rabatte und Geschenkverpackung sind ausgenommen, weil Business Central sie mit einem eigenen Satz bucht. Als Toleranz gilt die Rundungsgenauigkeit der Währung je Stück und einmal mehr. Steht ein Artikel des Marktplatz-Auftrags nicht im Verkaufsauftrag, wird nicht verglichen.

Bei einer Abweichung entscheidet das Feld Bei MwSt.-Abweichung auf der Marktplatz-Karte:

  • Auftrag anhalten (Standard): Der Verkaufsauftrag ist wegen MwSt.-Abgleich angehalten. Er kann weder freigegeben noch gebucht werden, auch nicht von der Auftragsautomatisierung; die Buchungsvorschau bleibt möglich. Das Dashboard zählt diese Verkaufsaufträge.
  • Nur warnen: Die Abweichung steht im Aktivitätsprotokoll, der Auftrag läuft weiter.

Im Verkaufsauftrag zeigt die Gruppe MwSt.-Abgleich die Steuer laut Marktplatz, ob er Wegen MwSt.-Abgleich angehalten ist und ob er Ohne MwSt.-Regel importiert wurde. Prüfen Sie die Buchungsgruppen des Auftrags und die MwSt.-Produktbuchungsgruppe seiner Zeilen, korrigieren Sie sie bei Bedarf und wählen Sie MwSt. bestätigen. Danach kann der Auftrag freigegeben und gebucht werden, und die Auftragsautomatisierung nimmt ihn wieder mit. Kopierte Belege übernehmen weder die Steuer laut Marktplatz noch den Halt.

Einrichtung

  • In den Firmendaten den Länder-/Regionscode Ihres Unternehmens eintragen.
  • In der MC Debitorenvorlage-Zuordnung eine Regel je Zone anlegen (Inland, EU für Firmenkunden, Drittland) und je OSS-Land eine Regel Spezifisches Land für Verbraucher.
  • Für Marktplätze, die die Steuer abführen: je Land eine Regel Marktplatz führt die Steuer ab mit einer Vorlage ohne MwSt.
  • Jede Debitorenvorlage einer Regel braucht eine Geschäftsbuchungsgruppe und eine MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe.